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Bereisung von Biberkonfliktorten mit Biberbeauftragten Jens Schlüter vom Bund Naturschutz (16.12.2009 Kreisgruppe Neumarkt)

Dem Bund Naturschutz liegt der Biber sehr am Herzen. Er hat sich als wertvolle Bereicherung für die Talauen herausgestellt. Er schafft neue Lebensräume. Seine Reviere bilden ein Mosaik aus vielen kleinteilig strukturierten Biotopen. Viele Tierarten sind wieder in die Auen zurückgekehrt.

Vom Bund Naturschutz wurde schon seit der Wiedereinbürgerung des Bibers aktiv sein Schutz betrieben. Durch Lösung von Konfliktfällen, beispielsweise durch Bereitstellung von Elektrozäunen. Die Kreisgruppe Neumarkt hat ihre Ankaufspolitik von Schutzflächen unter das Motto "Eine Heimat für den Biber" gestellt. Es werden Spenden gesammelt für den gezielten Ankauf von Grundstücken um dem Biber überlebensnotwendige Flächen bereitstellen zu können. Auch der Biberfonds, aus dem Schadensfälle reguliert werden, wurde früher vom BN über Spendenbasis eingerichtet. Auf Betreiben des Bund Naturschutzes wurde bei den Naturschutzverwaltungen erst das jetzt übliche Bibermanagement eingeführt.

Seit einiger Zeit wurden durch eine Verwaltungsreform viele Aufgaben an die Landratsämter zurückverlagert. Diese sind jetzt u.a. auch mit Erteilung von Fang- oder Abschußgenehmigungen betraut worden. Aus Sicht des BN fehlt jetzt aber eine unabhängige Instanz, die diese Maßnahmen kontrollieren könnte.

Für den Bund Naturschutz war es an der Zeit, dieses Verfahren zu überprüfen. Aktueller Auslöser war die Abschußgenehmigung für Biber im Schutzgebiet des Lengenbachtales bei Deining. Wenn schon dort der Biber nicht mehr erwünscht ist, wo soll er dann noch ungestört leben könne. Zahlreiche mittlerweile leere Altreviere und ein besonders mysteriöses Verschwinden des Bibers aus vielen Revieren im Deusmauerer Moor, lassen den Verdacht aufkommen, dass wohl hier des Guten zuviel gemacht wird. Unsere Forderung ist deshalb, dass es in Schutzgebieten andere Maßstäbe geben muß als außerhalb.

Es wird hier auch nicht geleugnet, dass es auch Problemfälle gibt. Schwerpunkte sind naturgemäß die Mühlen, da diese am Gewässer erbaut sind. Um sich darüber ein Bild zu verschaffen wurden am 16.12.09 mehrere Brennpunkte aufgesucht, die derzeit im Landkreis Schlagzeilen machen dies sind u.a. Postbauer, Bachhausen, Deining und Velburg. Im Gespräch mit den Betroffenen und Verantwortlichen in der Gemeinde haben wir dabei die Ansichten angehört und auch unsere Meinung vorgebracht.

Erste Anlaufstelle war ein Biberrevier in der Gemeinde Postbauer-Heng. Dieses liegt in einem Regenrückhaltebecken, angrenzend an die Sporteinrichtungen des TSV Pavelsbach. Der Biber hat dort einen kleinen Weiher aufgestaut und in der Mitte seine Burg gebaut. Diese Burg ist wunderschön und sehr groß. Wir waren alle der Meinung, dass dieses Revier hervorragend für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden könnte. Die Nähe zu Freizeiteinrichtungen und die ausgezeichnete Erschließung durch einen Wanderweg spricht dafür.

Das nächste Revier bei Bachhausen (Gemeinde Mühlhausen) stellt sich als recht heikel heraus. Wir wurden vom Bürgermeister Hundsdorfer, dem Bauhofleiter, Herr Hertel und einer Abordnung der Ortschaft im Rathaus empfangen. Im großen Sitzungssaal wurde uns das Problem geschildert. Die anwesenden Bürger aus Bachhausen waren keineswegs erbost über die Unannehmlichkeiten, die ihnen der Biber bereitet hatte. Sie schilderten die bisher unternommenen Versuche, dass Problem in den Griff zu bekommen. Es war ein sehr offenes Gespräch in freundlicher Atmosphäre. Anschließend fuhren wir zum Revier am Ortsrand von Bachhausen. Hauptproblem an dieser Stelle ist die Drainage die nicht nur die landwirtschaftlichen Flächen, sondern auch den Ort entwässert. Das Revier stellte sich als nicht optimal für den Biber heraus. Das eigentliche Feuchtbiotop ist zu klein um eine Biberfamilie auf Dauer zu ernähren. Vom Biberbeauftragten Herrn Schlüter wurde der Vorschlag gemacht, den Biber mit Ultraschall zu vergrämen. Er wird sich zu diesem Zweck mit der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen. Es wird ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet.

Auch beim nächsten Termin in Deining fand ein Gespräch mit Herrn Bürgermeister Scherer statt. Unsere Delegation wurde dort auch durch Vertreter des LBV Herrn Grohmann und Herrn Söhnlein verstärkt. Bürgermeister Scherer schilderte zunächst seine Probleme in der Gemeinde mit dem Biber und beklagte sich darüber, in dieser Angelegenheit alleingelassen zu werden. Von unserer Seite wurden die Probleme auch anerkannt. Unverständlich ist uns trotzdem, warum im Schutzgebiet Lengenbachtal der Biberabschuss beantragt und von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt wurde. Angeblich sei ein Wanderweg und ein Holzabfuhrweg mit einer Brücke in Mitleidenschaft gezogen worden. Beim anschließenden Ortstermin konnten diese Gründe aber nicht bestätigt werden. Hier werden wohl noch Gespräche mit dem Landratsamt notwendig sein.

Ob konkrete Lösungsvorschläge gebracht werden können, muß sich erst zeigen. Wichtig ist aber auf jeden Fall das Gespräch und die Anerkennung unterschiedlicher Standpunkte.

Weitere Reviere in Velburg konnten wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr besucht werden.

Das Interesse am Biber und seinem Lebensraum bleibt nach wie vor sehr groß. Das zeigen die zahlreichen Biberführungen die die Kreisgruppe Neumarkt im Laufe des Jahres durchgeführt hat. Die Interessenten reichen von Kindergartengruppen bis zu Vereinsausflügen. Besonders gut besucht war das Moorfest heuer am Ollertshof bei Velburg.

 

Die Biberburg in Postbauer

Biberdamm in Bachhausen (Mühlhausen)

Abgenagte Bäume in Bachhausen

Vernässte Wiese

Gabi Bayer, Jens Schlüter und Ludwig Zeberl
vor einem gefällten Baum

Eines der Drainagerohre

Besprechung im großen Sitzungssaal (Mühlhausen)

Vertreter des LBV im Revier des Lengenbachtales

Nager rücksichtslos abgeknallt

Leserbrief zu dem abgeschossenen Biber im Lengenbachtal auf Deininger Gemeindegrund

Verfasser: Dr. Christian Grohmann, Neumarkt

Die Abschussgenehmigung für Biber erteilt durch den Sachgebietsleiter für Naturschutz am Landratsamt Neumarkt, ist ein Riesenskandal und zudem mit großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Der Lebensraum des Bibers in diesem Bereich erstreckt sich ausschließlich auf Erlenbruch und Moor, es wird keinerlei bewirtschaftete Fläche tangiert, er ist zum größten Teil im Besitz des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) und wurde mit Zuschüssen aus dem Bayerischen Naturschutzfonds (also Steuergeldern) als Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten erworben.

Zudem handelt es sich um ein nach den FFH-Richtlinien geschütztes Gebiet, ausdrücklich gelistet als Habitat für den Biber. Aus letzterem Grund wäre sicher zumindest eine Rücksprache mit der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung der Oberpfalz dringend notwendig gewesen.

Eine Abschussgenehmigung ist durchaus denkbar, wenn es zu gefährlichen Unterwühlungen von Dämmen kommt oder der Betrieb von Turbinen o.Ä. gefährdet ist.

Das einzige "Vergehen" in diesem Bereich ist aber, dass ein schmaler Forst- und Wanderweg auf einer Länge von ca. 15 Meter vier bis fünf Zentimeter hoch überschwemmt wird, also in keiner Weise unpassierbar für Wanderer oder Forstfahrzeuge. Eine für schwere Lkw befahrbare Brücke gibt es hier weit und breit nicht.

Und die Jägerschaft erweist sich als williger Erfüllungsgehilfe der Behörde, die hierfür übrigens keinerlei Weisungsbefugnis hat. Erst vor kurzem rühmte man sich bei diversen Hubertusfeiern der Hege und des Schutzes der Schöpfung, jetzt ist es wohl ein besonderes Vergnügen, die harmlosen Nager rücksichtslos abzuknallen. Es wurde offensichtlich kein Abschusslimit vorgegeben, was die Absicht vermuten lässt, den Biber in diesem Gebiet völlig auszurotten.

Wenn also nicht in einem solchen Raum, wo soll der Biber denn sonst ungestört leben können? Die Tatsache, dass eine Genehmigung derartig leicht zu erlangen ist, könnte weitere Anträge auslösen, womit der rücksichtslosen Verfolgung des Bibers Tür und Tor geöffnet ist. Eigentlich sollte es allen Beteiligten an dieser Aktion die Schamröte ins Gesicht treiben, wenn sie in Zukunft den Begriff Natur- und Artenschutz verwenden. Es lebe der Biber!

 Leserbrief: Dr. Christian Grohmann, Neumarkt

Verkehr

Ausfahrt Frickenhofen

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Ausfahrt Frickenhofen durch Plan festgestellt ist.

Weitere Informationen als Auszug aus dem Planfeststellungsverfahren.

Der folgende Text ist ein Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss.

Der vollständige Text kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Notwendigkeit, Erforderlichkeit der Maßnahme

Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat wie bereits erwähnt der Baumaßnahme mit Schreiben vom 25.11.2003 zugestimmt. Der Vorentwurf für den Neubau der Anschlussstelle Frickenhofen hat den Gesehensvermerk erhalten. Damit besteht die haushaltsrechtliche Grundlage für die Baumaßnahme nach der Bundeshaushaltsordnung.

 

Durch den Bau der Anschlussstelle Frickenhofen wird der Stadt- und Umlandbereich Neumarkt i.d.OPf.. besser an eine überörtliche Verkehrsbeziehung angeschlossen. Damit werden die fachlichen raumordnerischen Entwicklungsziele für den Stadt- und Umlandbereich Neumarkt i.d.OPf. unterstützt, z.B. die Bereitstellung Von Bauflächen für die Weiternetwicklung bestehender Industrie- und Handwerksbetriebe sowie für die gewerblichen Neuansiedlung in günstiger Lage zu den überörtlichen Verkehrswegen.

 

Von verschiedenen Seiten wird argumentiert, dass bislang seitens der Stadt Neumarkt keine entsprechenden Flächen ausgewiesen wurden. Dies ist nicht ungewöhnlich, da erst ab dem Bau der Anschlussstelle die Bereitstellung solcher Flächen sinnvoll ist. Die Stadt Neumarkt hat mit mehreren Schreiben – letztmals von 13. August 2008 – nochmals betont, dass sie beim Bau der Anschlussstelle solche Gebiete ausweisen will. In der Anlage zu o.g. Schreiben ist ein Gewebegebiet bei Frickenhofen konkretisiert. Nachdem Grundstücke in diesem möglichen Gewerbegebiet bereits der Stadt Neumarkt gehören, drängen sich der Planfeststellungsbehörde keine Zweifel hinsichtlich der Schaffung eines Gewerbegebietes bei Frickenhofen auf.

 

Der durchschnittliche Abstand zwischen den einzelnen Anschlussstellen im Bereich der BAB A3 von Nürnberg nach Regensburg beträgt rund 9 km. Der Abstand zwischen den beiden im Planungsbereich vorhandenen Anschlussstellen Neumarkt und Velburg beträgt ca. 17 km ist damit nahezu doppelt so groß wie die üblichen Abstandsverhältnisse auf der BAB A3. Durch die Schaffung einer neuen Anschlussstelle bei Frickenhofen wird die Streckencharakteristik auf der AB A3 im angesprochenen Streckenabschnitt vereinheitlicht und gleichzeitig werden übliche Abstandsverhältnisse zwischen den Anschlussstellen hergestellt.

 

Zusätzlich werden durch die eintretenden verkehrlichen Verlagerungseffekt die Anteile des Schwerlastverkehrs am Verkehrsaufkommen auf dem nachgeordneten Straßennetz vergleichsmäßig. Die Entfernung zur Anschlussstelle Neumarkt i.d.OPf. beträgt damit zukünftig ca. 9,0 km, die Entfernung zur Anschlussstelle Velburg ca. 7,6 km.

 

Durch die Schaffung der zusätzlichen Anschlussstelle bei Frickenhofen verkürzen sich die Anfahrtswege für die zuständigen Rettungsdienste und sonstigen Einsatzfahrzeuge zu eventuellen Unfallstellen um bis zu 7 km und damit gleichzeitig die für lebensrettende Maßnahmen entscheidenden Anfahrtszeiten. Gleiches gilt für den täglichen Dienstbetrieb der Autobahn- und Verkehrspolizei. Zusätzlich reduzieren sich die Längen der bestehenden Bedarfsumleitungsstrecken U 45 und U  56 von derzeit 22 km auf ca. die Hälfte. Dadurch entfallen die bislang im Bereich der Umleitungsstrecken gelegenen beengten Ortsdurchfahrten von Deusmauer sowie Lengenfeld und die unfallträchtige Steigungsstrecke im Zuge der B 299 bei Pilsach.

 

Die Möglichkeit für die Rettungskräfte, Unfallstellen auf der Autobahn im betreffenden Abschnitt, über die Raststätte „Jura“ zu erreichen, stellt lediglich einen Notbehelf dar. Anschlussstellen sind grundsätzlich frei befahrbar, ein Zuparken oder Zustellen der Anfahrtswege durch Fahrzeuge, wie es bei Rastanlagen immer wieder vorkommt, ist bei Anschlussstellen nicht gegeben. Bei bestimmten Unfallsituationen können die Rettungskräfte die Unfallstelle auf der BAB A3 über die Rastanlage „Jura“ zudem nur bedingt erreichen.

 

Der Landrat des Landkreises Neumarkt i.d.OPf., der Oberbürgermeister der Stadt Neumarkt und die Bürgermeister der anliegenden Gemeinden haben in mehreren Schreiben den Bau der Anschlussstelle Frickenhofen gefordert.

 

Kompensationsmaßnahmen, sonstige Landschaftspflegerische Maßnahmen

Ausgleichsmaßnahme

Die Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung und der Naturgüter Boden, Wasser und Klima sind durch die Ausgleichsmaßnahme A1 vollständig ausgleichbar, weil die vom Eingriff betroffenen Lebensräume bzw. Schutzgüter wieder herstellbar sind und eine nur mäßig naturnahe Ausprägung aufweisen.

 

Die Vernetzungsachsen des landschaftlichen Funktionsgefüges sind durch die bestehenden Bundesautobahn A3 bereits erheblich vorbelastet bzw. bereits derzeit unterbrochen. Dieser  Umstand wird durch die weitgehend isolierte Lage in landwirtschaftlich intensiv genutztem Gebiet noch verstärkt. Die vorgesehene Maßnahme (Ausgleichsmaßnahme A1) ermöglicht die Schaffung von Biotopelementen in Ergänzung an bestehenden Strukturen und gestattet hier eine Wiederherstellung bzw. teilweise Neuorientierung beeinträchtiger Funktionsbeziehungen. Im Zuge der Kompensationsmaßnahmen werden den betroffenen Biotopen gleichwertig und gleichartig strukturierte Bestände (u.a. Raine und Hochstaudenbestände sowie Gehölzbestände) neu angelegt. Die Kompensation findet im gleichen Landschaftsraum wie der Eingriff statt. Auf die Platzierung er Ausgleichsmaßnahme in unmittelbarer Eingriffsnähe wurde verzichtet. Die Vernetzungsmöglichkeit zu bestehenden Strukturen ist nicht gegeben und aufgrund zukünftiger Entwicklungstendenzen des Raumes (Gewerbe) kann eine dauerhafte Funktionsfähigkeit der Fläche nicht gesichert werden.

 

Die Kompensationsmaßnahme knüpft an vorhandene Wald- und Feldgehölzbereiche an. Dazu werden die derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen durch eine extensive Grünlandnutzung, das Anpflanzen von Obstbäumen, die Anlage von Hecken und Feldrainen, die Entwicklung von Waldsäumen durch Anpflanzen von Sträuchern und das Entfernen von Fichten und Unterpflanzung bzw. Verpflanzung des Waldrandes aufgewertet.

Die Feldraine bilden sich durch Sukzession und sind mit Heckenstrukturen verbunden. Die so geschaffene Lebensraumverbindung ermöglicht den Austausch zwischen den Waldrändern.

 

Für die Obstbaumbepflanzung werden standortheimischen Apfelsorten als Hochstämme vorgesehen. Sie werden in einem Abstand von 10-15 m gepflanzt, um die Entstehung eines für Streuobstwiesen typischen Lokalklimas zu ermöglichen.

 

Für die Hecken sowie die Waldsäume werden Arten der potentiellen natürlichen Vegetation soweit möglich autochthoner Herkunft ausgewählt. Dabei ist auf einen hohen Anteil an dornigen Gehölzen zu achten, um die Bedingungen für heckenbrütende Vogelarten zu optimieren.

 

Unregelmäßig ausgebildete Ränder der Hecken erhöhen die Vielfalt unterschiedlicher Lebensbedingungen.

 

Insgesamt biete das Mosaik der unterschiedlichen Maßnahmen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten mit differenzierten Lebensraumansprüchen und stellt Verbindungsstrukturen im Biotopverbund dar.

 

Die Fläche umfasst eine Teilfläche von Fl.Nr. 235/2 Gemarkung Dietkirchen (siehe Planordner 2: Maßnahmenplan, Unterlage 12.2, Blatt 2) mit einer Größe von 5110 qm. Davon werden rein rechnerisch 2942,5 qm als Ausgleichsfläche für die vorliegende Maßnahme verwendet.

 

Gestaltungsmaßnahmen

 

Zur Einbindung der Anschlussstellenrampen in die Landschaft wurden folgende Überlegungen für die Wahl geeigneter Maßnahmen angestellt:

 

-             die streng geometrischen Linienelemente der Straßen und Anschlussstellenrampen       sollen durch Gehölzpflanzungen in die umgehende Landschaft eingebunden werden.           

               Je nach Anforderung werden durchgängige Gehölzbänder oder abschnittsweise Pflanzungen angelegt.          

 

-              das Begleitgrün soll die typische Artenausstattung der Umgebung spiegeln.      

 

Vorrangiges Ziel der landschaftspflegerischen Maßnahme ist die harmonische Einbindung der Dammkörper der Anschlussstellenrampen in den Landschaftsraum. Außerdem soll das Begleitgrün die von den vorübergehend Beeinträchtigung mittels einer Sichtkulisse minimieren. Dies gilt vor allem für die der Ortschaft Frickenhofen zugewandete Seite der Rampen. Darüber hinaus wird die ausgeräumte Flur auf diese Weise mit ökologischen Funktionselementen angereichert, die zur Kompensation des Eingriffs beitragen.

 

Bei der Gestaltung wird auch das Erleben der Straße sowie des angrenzenden Landschaftsraumes aus der Sicht des Straßenbenutzers berücksichtig. Die Straße soll nicht generell als gleichförmiges Band „erfahren“ werden. Vielmehr wird das Verlassen der Bundesautobahn auch durch einen Wechsel in der begleitenden Vegetation deutlich: während entlang der BAB ein geschlossenes Gehölzband die Fahrbahnen begleitet, ist die Bepflanzung an den jeweils außenliegenden Böschungen der Auf- bzw. Abfahrtsrampen stellenweise unterbrochen, so dass der Fahrer sein Sichtfeld vergrößert und auch die umgebende Landschaft wahrnimmt.

 

Schutzmaßnahmen

 

In Bereichen, in welchen die Baumaßnahmen neben wertvollen Vegetationsbeständen stattfinden, werden zum Schutz dieser Bestände vor Baubeginn Zäune errichtet.

 

Im Wesentlichen betreffen diese Schutzaßnahmen die Vegetationsbestände um den Lampertshofener Bach. Die Zaunstandorte befinden sich im Bereich der Querung der Rampen über den Bach, neben dem neuen Radweg sowie zwischen Regenrückhaltebecken und Bach. Ein weiterer Zaun schützt die Flächen Ö1 und Ö2 vor Eingriffen durch die Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße Lampertshofen – Frickenhofen.

 

Insbesondere am Bauende befinden sich für Fledermäuse und Vögel geeignete Habitate beidseits der St 2240. Um ein Einfliegen von querenden Exemplaren in den Verkehr zu vermeiden, wird eine Gehölz- und Baumhecke (Überflughilfe) an der Westseite der St 2240 zusätzlich zu Straßenbegleitgehölzen auf neu entstehenden Böschungen angelegt.

 

Weiterhin wird als Maßnahme zur Vermeidung (mitigation measures) von Kollisionen zwischen der Autobahnbrücke über den Lampertshofener Bach und der Einmündung der Auffahrtsrampe in die St 2240 zwischen Bach und Staatsstraße ein Gehölzriegel als Überflughilfe installiert (siehe Schutzmaßnahme S2).

 

Zum Themenkreis „Notwendigkeit der Maßnahme“ wird bemerkt:

(Themenschwerpunkt/Einwendungen lfd. Nr. 1 – lfd. Nr. 10)

 

Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde unter Ziffer § Abschnitt II Teil B des Beschlusses angehandelt.

 

Um Querverweise möglichst zu reduzieren, darf folgendes nochmals wiederholt werden:

 

Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat der Baumaßnahme mit Schreiben vom 25.11.2003 zugestimmt. Der Vorentwurf für den Neubau der Anschlussstelle Frickenhofen hat den Gesehensvermerk erhalten. Damit besteht die haushaltsrechtliche Grundlage für die Baumaßnahme nach der Bundeshaushaltsordnung.

 

Durch den Bau der Anschlussstelle Frickenhofen wird der Stadt- und Umlandsbericht Neumarkt i.d.OPf. besser an eine überörtliche Verkehrsbeziehung angeschlossen. Damit werden die fachlichen raumordnerischen Entwicklungsziele für den Stadt- und Umlandbereich Neumarkt i.d.OPf. unterstützt, z.B. die Bereitstellung von Bauflächen für die Weiterentwickelung bestehender Industrie- und Handwerksbetriebe sowie für die gewerbliche Neuansiedlung in günstiger Lange zu den überörtlichen Verkehrswegen.

 

Die von verschiedenen Seiten vorgebrachte Argumentation, dass bislang seitens der Stadt Neumarkt keine entsprechenden Flächen ausgewiesen wurden, ist nicht stichhaltig, da erst ab Bau der Anschlussstelle die Bereitstellung solcher Flächen sinnvoll ist. Die Stadt Neumarkt hat mit Schreiben vom 13. August 2008 nochmals betont, dass sie beim Bau der Autobahnanschlussstelle solche Gebiete ausweisen will. In der Anlage zu o.g. Schreiben ist ein Gewerbegebiet bei Frickenhofen konkretisiert. Nachdem Grundstücke in diesem möglichen Gewerbegebiet bereits der Stadt Neumarkt gehören, drängen sich der Planfeststellungsbehörde keine Zweifel hinsichtlich der Schaffung eines Gewebegebietes bei Frickenhofen auf.

 

 Der durchschnittliche Abstand zwischen den einzelnen Anschlussstellen im Bereich der BAB A3 von Nürnberg nach Regensburg beträgt rund 9 km. Der Abstand zwischen den beiden im Planungsbereich vorhanden Anschlussstellen Neumarkt und Velburg beträgt ca. 17 km und ist damit nahezu doppelt so groß wie die üblichen Abstandsverhältnisse auf der BAB A3. Durch die Schaffung einer neuen Anschlussstelle bei Frickenhofen wird die Streckencharakteristik auf der BAB A3 im angesprochenen Streckenabschnitt vereinheitlicht und gleichzeitig werden übliche Abstandsverhältnisse zwischen den Anschlussstellen hergestellt. Zusätzlich werden durch die eintretenden verkehrlichen Verlagerungseffekte die Anteile des Schwerlastverkehrs am Verkehrsaufkommen auf dem nachgeordneten Straßennetz verleichmäßigt. Die Entfernung zur Anschlussstelle Neumarkt i.d.OPf. beträgt damit zukünftig ca. 9,0 km, die Entfernung zur Anschlussstelle Velburg ca. 7,6 km.

 

Durch die Schaffung der zusätzlichen Anschlussstelle bei Frickenhofen verkürzen sich die Anfahrtswege für die zuständigen Rettungsdienste und sonstige Einsatzfahrzeug zu eventuellen Umfallstellen um bis zu 7 km und damit gleichzeitig die für lebensrettende Maßnahmen entscheidenden Anfahrtszeiten. Gleiches gilt für den täglichen Dienstbetrieb der Autobahn- und Verkehrspolizei. Zusätzlich reduzieren sich die Längen der bestehenden Bedarfsumleitungsstrecken U 45 und U 56 von derzeit 22 km auf ca .die Hälfte. Dadurch entfallen die bislang im Bereich der Umleitungsstrecken gelegenen beengten Ortsdurchfahrten von Deusmauer sowie Lengenfeld und die Unfallträchtige Steigungsstrecke im Zuge der B 299 bei Pilsach.

 

Die Möglichkeiten für die Rettungskräfte, Unfallstellen auf der Autobahn im betreffenden Abschnitt, über die Raststätte „Jura“ zu erreichen, stellt lediglich einen Notbehelf dar. Anschlussstellen sind grundsätzlich frei befahrbar, ein Zuparken oder Zustellen der Anfahrtswege durch Fahrzeuge, wie es bei Rastanlagen immer wieder vorkommt, ist bei Anschlussstellen nicht gegeben. Bei bestimmten Unfallsituationen können die Rettungskräfte die Unfallstelle auf der BAB A3 über die Ratanlage „Jura“ zudem nur bedingt erreichen.

 

Aufgrund des Erörterungstermins hat die Autobahndirektion Nordbayern das Bayerische Rote Kreuz sowie den Kreisbrandrat gebeten, zum Umfallgeschehen auf der Bundesautobahn A 3 Stellung zu nehmen. Der Kreisbrandrat von Neumarkt hat in seiner Aufstellung mitgeteilt, dass in dem Zeitraum vom 07.01.2005 bis 13.07.2008 insgesamt 24 Einsätze der freiwilligen Feuerwehr Neumarkt zwischen den benachbarten Anschlussstellen nötig waren. Der Kreisbrandrat befürwortet den Bau der Anschlussstelle Frickenhofen. Das Bayerische Rote Kreuz hat eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Das Bayerische Rote Kreuz teilt mit, dass es sich beim betreffenden Abschnitt um ein sehr langes Teilstück handelt.

Dieses Teilstück der Autobahn und auch der weitere Bereich bis zur Ausfahrt Parsberg ist geprägt durch starke Steigungen und Gefälle (Rödlberg, Steigung zur Ratstätte Jura), bei denen vor allem im winterlichen Verkehr mit erheblichen Behinderungen durch Staus aufgrund von Verkehrsunfällen, liegen gebliebenen Fahrzeugen und Witterungseinflüssen zu rechnen ist.

Für den Rettungsdienst und Katastrophenschutz sollten deshalb mehrere verkehrstechnisch gut angebundene Zufahrtsmöglichkeiten auf die A 3 aus folgenden Gründen gegeben sein:

Bei Verkehrsunfällen auf der A 3 mit verletzten Personen steht den Rettungskräften vom Standort Neumarkt zu Zeit nur die Auffahrt Neumarkt zur Verfügung. Befindet sich zum Beispiel der Unfall auf der Fahrspur in Richtung Nürnberg, so müssen die Rettungskräfte von Neumarkt kommend an der Unfallstelle vorbei bis zur Raststätte „Jura“ fahren, dort wenden und dann zur Unfallstelle auf der Fahrspur in Richtung Nürnberg fahren.

Hier könnte durch eine weitere Einfahrt ein schnelleres Erreichen des Einsatzortes erreicht werden; vor allem deshalb, da sich in der Zwischenzeit meistens auch auf der Gegenfahrbahn der Verkehr staut und ein zügiges Durchkommen erschwert.

Als Zubringer dient die Autobahn A 3 dem Rettungsdienst und Krankentransport auch als schnelle und patientenschonende Verbindung von den Notfallorten zu den Kliniken im und außerhalb des Landkreises. Sollten dabei Behinderungen auf einzelnen Teilstücken der A 3 auftreten, kann durch eine weitere Zufahrtsmöglichkeit auch diesem Problem entgegengetreten werden.

Im Katastrophenschutz-Sonderplan des Landkreises Neumarkt zur Vermeidung und Bewältigung von lang andauernden Verkehrsstaus auf Bundesautobahnen insbesondere bei winterlichen Witterungsverhältnissen ist der oben erwähnte Autobahnabschnitt ebenfalls mit aufgeführt.

 

Um auch bei solchen Ereignissen zur Betreuung der Personen auf der Autobahn einen schnellen Zugriff zu haben, sind weitere Zufahrtsmöglichkeiten auf die A 3 erforderlich.

Abschließend stellt das Bayerische Rote Kreuz fest, dass die Rastanlage „Jura“ von der verkehrstechnischen Anbindung über die Landstraße nicht optimal ist. Bei den Zufahrtsstraßen handelt es sich um Ortsverbindungsstraßen, die nicht den Vorstellungen von optimalen Rettungswegen entsprechen (Breite der Straße wegen Gegenverkehr, kurvenreich, Winterdienst“. Weiterhin ist durch die Zunahme des Lkws auch in der Rastanlage „Jura“ ein Durchkommen erschwert. Es werden immer mehr Verkehrsflächen zugeparkt, wodurch das Durchkommen der Rettungsfahrzeuge erschwert wird. Weiterhin muss auch beachtet werden, dass sich auf Rastplätzen viele Personen außerhalb der Fahrzeuge aufhalten, und sich zwischen den Fahrzeugen bewegen. Hier entsteht ein sehr hohes Gefahrenpotential sowohl für diese Personen als auch für die Rettungskräfte, wenn diese Bereiche mit Rettungsmitteln unter Einsatzbedingungen passiert werden müssen.

 

Die von der Autobahndirektion Nordbayern aufbereiteten Unterlagen hinsichtlich des Unfallgeschehens der o.g. Träger öffentlicher Belange. Die Ergänzungen wurden von der Autobahndirektion Nordbayern direkt dem Bund Naturschutz und der Rechtsanwaltskanzlei Schneider übersandt.

 

Der Landrat des Landkreises Neumarkt i.d.OPf., der Oberbürgermeister der Stadt Neumarkt und die Bürgermeister der anliegenden Gemeinden haben in mehreren Schreiben den Bau der Anschlussstelle Frickenhofen gefordert.

 

Zwischen den Anschlussstellen Neumarkt i.d.OPf. und Velburg kreuzen neben der Staatsstraße 2240 noch die Kreisstraße NM25 und die Kreisstraße NM37 die Bundesautobahn A3. die südliche Kreuzungsstelle der NM25 liegt zu nah an den vorhandenen Anschlussstelle Velburg und scheidet daher aus diesem Grund bereits aus. Die Rastanlage „Jura“ wird über Zufahrten an die Kreisstraße NM37 angebunden. Den Vorschlägen, im Zusammenhang mit dem Bau der Rastanlage Jura dort eine ausgebaute Anschlussstelle zu errichten, ständen grundsätzliche Erwägungen entgegen. Rastanlagen und Anschlussstellen sollten voneinander getrennt sein, da die zusätzliche Belastung einer bewirtschafteten Rastanlage mit den Anschlussstellen den Interessen des ruhenden oder rastenden Verkehrs widerspricht. Zudem würde ein Ausfahrt für den Verkehr in Richtung Neumarkt wegen der ungünstigen Lage und Führung der anschließenden Straßen durch mehrere Ortsdurchfahrten für den Verkehrsteilnehmer keinen Vorteil bringen.

 

Schließlich stelle der Kreuzungspunkt der BAB A3 mit der St 2240 bei Frickenhofen die einzig mögliche Verknüpfung mit einer Staatsstraße im genannten verhältnismäßig langen Streckenabschnitt dar. Staatsstraßen bilden nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) zusammen mit den Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz und sind grundsätzlich dazu bestimmt, dem Durchgangsverkehr zu dienen.

 

Von verschiedener Seite wurde die Notwendigkeit der Maßnahme angezweifelt. Soweit man die einzelnen Argumente für den Bau der Anschlussstelle isoliert betrachtet, kann durchaus die Erforderlichkeit in Frage gestellt werden. In der Gesamtschau aller Argumente, auch unter dem Aspekt der Betroffenheit der einzelnen Einwender, stellt sich die Maßnahme insgesamt als vernünftigerweise geboten dar, so dass der Planfeststellungsbeschluss ergeben konnte.

 

Zum Themenkreis „Gutachten/Verkehrsuntersuchungen“ wird bemerkt:

(Themenschwerpunkt/Einwendungen lfd. Nr. 11 – lfd. Nr. 14)

 

Die Berechnung der Verkehrsbelastung des Straßennetzes erfolgte mit Hilfe eines kapazitätsabhängigen, iterativen Wegewahlmodells. Dabei wurden neben den Streckenmerkmalen (Kapazität, Geschwindigkeit, Streckenlänge) auch Knotenpunktsmerkmale (ohne oder mit Signalanlage, Kreisplatz) durch Abbiegewiderstände anhand von unterschiedlichen Zeitzuschlägen berücksichtigt.

Das Verkehrsmodell für den Raum Neumarkt im Gutachten von Prof. Dr.-Ing. Kurzak wurde auf der Grundlage der Originaldaten aus der Kordonbefragung von 1993 entwickelt und anhand der Auswertung der Ergebnisse der Knotenpunktszählungen im Stadtgebiet sowie der Haushaltsbefragung vom Juli 2002 geeicht.

Bei der Ermittlung der für das Jahrs 2020 prognostizierten Verkehrsdaten für die BAB A 3 und den Raum Neumarkt wurden sowohl die Entwicklung im überregionalen Verkehr wie auch sämtliche Straßenbaumaßnahmen, deren Bau bzw. Fertigstellung zum heutigen Zeitpunkt absehbar ist, berücksichtigt. Die von Prof. Dr.-Ing. Kurzak prognostizierte Verkehrsbelastung 2020 basiert auf ausreichenden Daten und liegt auf der sicheren Seite.

Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen widersprechen den Angaben in den Planunterlagen (Erläuterungsbericht) nicht. Aufgrund der Komplexität der vorliegen Verkehrsuntersuchungen und deren Verhältnis zueinander wurde im Erläuterungsbericht zur Planfeststellung lediglich eine Zusammenfassung der relevanten Sachverhalte aufgenommen. Die Angaben im Erläuterungsbericht bauen auf den Verkehrsuntersuchungen auf.

 

Mit einem über das Stadtgebiet und den östlichen Landkreis hinausgehenden Anteil an weitreichendem Verkehr von über 50 % ist eine ausreichende Fernverkehrswirksamkeit gegeben. Eine starre Regelung die vorgibt, ab welcher Verkehrsprognose eine Anschlussstelle notwendig ist, gibt es nicht und wäre auch nicht sinnvoll, da strukturschwache Gebiete dann keine Anschlussstellen bekämen. Letztlich liegt die haushaltsrechtliche Genehmigung der Anschlussstelle beim zuständigen Ministerium und kann auch von der Planfeststellungsbehörde im Grundsatz nicht beanstandet werden.

 

Der vom Antragsteller beauftragte Verkehrsgutachter ist auch vor Gericht anerkannt; der Planfeststellungsbehörde drängen sich keine Bedenken hinsichtlich des Gutachtens auf.

 

Durch den Bau der Anschlussstelle wird der überregionale Verkehr über eine zusätzliche Trasse geführt. Die vorhandenen Verkehrsbeziehungen werden, insbesondere von Neumarkt-Ost zu BAB A3 Richtung Regensburg (und umgekehrt) von den bisherigen Fahrrouten auf die St 2240 östlich Neumarkt, verlagert. Infolgedessen werden die Kreisstraßen NM 25 und NM 37 mit den Ortsdurchfahrten Günching und Deusmauer hinsichtlich der Lärm- und Abgassituation entlastet.

Für den unmittelbar durch die Baumaßnahme betroffenen Ortsteil Frickenhofen, sind zum Schutz vor Verkehrslärm Lärmschutzeinrichtungen nach den Grundsätzen der Lärmvorsorge vorgesehen, wodurch die derzeitige Lärmbelastung der Anwohner durch den Kfz-Verkehr deutlich spürbar abnimmt.

 

Zusammenfassend wird festgehalten, dass die geplante Anschlussstelle Frickenhofen mit den vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn A 3 insgesamt zu einer Verringerung von Immissionen in den o.g. Orten bzw. Ortsteilen beitragen wird.

 

Zum Themenkreis „Umwelt, Verkehr; überregionale Beeinflussung des weitern Bereichs“ wird bemerkt

(Themenschwerpunkt/Einwendungen lfd. Nr. 15 – lfd. Nr. 21)

 

Die von den Einwendern angesprochene Ostumgehung Neumarkt wird von der Stadt Neumarkt nach derzeitigem Stand der Dinge nicht weiterverfolgt. Die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch den Bau der Anschlussstelle können vom vorhandenen Straßennetz aufgenommen werden. Die Anschlussstelle Frickenhofen liegt auch nicht in einem baulichen Abschnitt einer solchen Ostumgehung. Daher besteht kein kausaler Zusammenhang zwischen der Ostumgehung Neumarkt und der Anschlussstelle Frickenhofen; die Ostumgehung ist nicht Gegenstand der vorliegenden Planfeststellung.

 

Für die Beurteilung der Auswirkungen über den unmittelbaren Umgriffsbereich hinaus wurden in lärmtechnischer ‚Sicht die westlich der geplanten Anschlussstelle an der St 2240 liegenden Ortslagen von Höhenberg, Karhof und Lippertshofen als maßgebend betrachtet. Der Bau der Anschlussstelle führt nach Angaben im Bereich des Ortseiles Höhenberg beispielsweise zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung auf der St 2240 vom ca. 1.000 Kfz/24 h. Diese zusätzliche Verkehrsbelastung bewirkt nach der durchgeführten lärmtechnischen Berechnung eine Steigerung des Verkehrslärms um 1 dB(A). Eine solche Steigerung führt jedoch nicht zu einer unzumutbaren Erhöhung der Lärmbelastung für die Anlieger, da eine akustisch deutliche wahrnehmbare Lärmpegelerhöhung erst bei einer Erhöhung des Lärmpegels um 3 dB(A) eintreten würde.

 

Die Abschätzung der Luftschadstoffbelastung an der durchgehenden BAB A 3 erfolgte unter Anwendung des Merkblattes über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (MLuS 02) für den unmittelbaren Anschlussstellenbereich. Hier sind keine Überschreitungen der maßgebenden Grenzwerte der 22. BlmSchV zu verzeichnen. Von Überschreitungen außerhalb des unmittelbaren Umgriffsbereiches ist daher nicht auszugehen.

 

Wegen des Einwands des unzureichenden Straßennetzes darf auf die vorherigen Ausführungen und auch auf Ziffer 3 Abschnitt II  Teil B des Beschlusses verwiesen werden.

 

Weiterhin befürchteten die Einwender, durch die Verkehrsverlagerung eine erhebliche Gefährdung der Schulkinder und Kirchgänger im östlichen Stadtgebiet von Neumarkt. Die neue Anschlussstelle führt nach dem Verkehrsgutachten von Prof. Dr. Ing. Kurzak im Prognosefall unter Berücksichtigung aller Faktoren – wie auch einem neuen Gewerbegebiet bei Frickenhofen – zu einer Verkehrserhöhung auf der Staatsstraße 2240 bei Höhenberg um ca. 1000 Kfz/24 h und um etwa 300 Kfz/24 h auf der Kreisstraße NM 4. Diese Mehrbelastungen sind zu gering, um den Charakter der stadteinwärts führenden Straßen zu verändern und erhebliche Gefährdung entstehen zu lassen.

 

Dem Recht auf körperliche Unversehrtheit wird durch Beachtung und Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte Rechnung getragen. Der Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG erfasst jedoch nicht faktische Beeinträchtigungen. Art. 14 GG gewährleistet das Eigentum nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze. Das Eigentum unterliegt der Sozialbindung (Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Art. 14 Abs. 2 GG); die Situationsgebundenheit ist unter Gemeinwohlgesichtspunkten zu berücksichtigen. Selbst Wertminderungen sind regelmäßig hinzunehmen, so lange sie nicht die Grenze zur Enteignung überschreiten. Immissionen, die innerhalb der gesetzlichen Vorgaben liegen, müssen somit entschädigungslos hingenommen werden. Jedenfalls besteht auch kein Anspruch auf Immissionsschutz über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Was daher den befürchteten Wertverlust der Immobilien angeht, so werden durch das Vorhaben die Voraussetzungen an gesundes Wohnen in den Wohnungen der Einwendungsführer nicht beeinträchtigt. Die Nutzung der Wohnungen wird rechtliche und faktisch nicht eingeschränkt. Die gesetzlichen Grenzwerte für Lärm und Luft werden grundsätzlich – bei den einzelnen Einwendern noch näher ausgeführt – eingehalten, so dass sich die Beeinträchtigungen somit im Rahmen des Ortsüblichen bewegen und wegen der Sozialbindung des Eigentums entschädigungslos hinzunehmen sind. Im Übrigen sind Entschädigungsfragen außerhalb der Planfeststellung zu regeln.

 

Nachdem kein Raumordnungsverfahren durchgeführt wurde, konnte insofern auch keine Bürgerbeteiligung erfolgen. Die Gründe hierfür sind unter Ziffer 3.1. Abschnitt II Teil B erläutert. Ergänzend wird angemerkt, dass auch bei Durchführung eines Raumordnungsverfahrens eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht zwingend bei allen Verfahren vorgesehen ist.

 

Zum Themenkreis „Umwelt, Verkehr; überwiegende Beeinflussung im unmittelbaren Bereich“

(Themenschwerpunkt/Einwendungen lfd. Nr. 22 – lfd. Nr. 30)

 

Die der Planung zugrunde liegenden lärmtechnischen Berechnung basiert auf den Verkehrszahlen der Verkehrsuntersuchung vom Büro Prof. Dr.-Ing. Kurzak aus den Jahren 1999 und 2004. Das Gutachten ist dem Planfeststellungsordner als Unterlage 17 nachrichtlich beigefügt.

Die der durchgeführten lärmtechnischen Untersuchung zugrunde liegenden Verkehrsdaten sind in den Planfeststellungsunterlagen 1 (Erläuterungsbericht) und 11 (Ergebnisse der immissionstechnischen Untersuchungen) enthalten. In diesem Zusammenhang darf auch auf Ziffer 4.2. Abschnitt II Teil B des Beschlusses verwiesen werden.

Als Berechnungsgrundlage wurde die „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen“(RLS 90) herangezogen. Der Gesetzgeber hat die Berechnung der Beurteilungspegel durch das in den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-90) beschriebene Verfahren (anstelle Messung vor Ort) verbindlich vorgeschrieben. Damit wird sichergestellt, dass die Beurteilungspegel jederzeit reproduzier- und überprüfbar sind. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel anhand der RLS-90 werden alle lärmverstärkend wirkenden Einflüsse (der BAB A 3 und auch der neuen Anschlussstellenrampen), wie die über das ganze Jahr ermittelte durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV), der Lkw-Anteil, die zulässige Geschwindigkeit der Fahrbahnbelag, die Steigung der Straße, der Abstand des Immissionsortes zur Straße, die Windverhältnisse und die nächtlichen Temperaturinversionen, berücksichtigt.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat als Fachbehörde das Einverständnis hinsichtlich der Richtigkeit der Vorgehensweise, des Ergebnisses der Untersuchungen und der gewählten Lärmschutzmaßnahmen erklärt.

 

Die Abschätzung der zu erwartenden verkehrsbedingten Immissionen wurde nach dem „Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung „ (MLuS, geänderte Fassung 2005) für den Prognosefall 2020 vorgenommen.

Der angesetzte Lkw-Anteil von  27% ergibt sich aus dem durchschnittlichen Anteil der Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t. Er resultiert aus den prognostizierten Lkw-Anteilen von 25 % / 45 %  tags/nachts am Gesamtverkehr. Die BAB A 3 wurde bei der Berechnung in die Straßenkategorie ohne Tempolimit eingestuft.

Im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen ist festzustellen, dass im Planungsbereich unter Ansatz der vorgegebenen Verkehrsmengen die lufthygienischen Grenz- und Konzentrationswerte der 22. BlmSchV an den relevanten nächstgelegenen Anwesen (für den unmittelbaren Anschlussstellenbereich nicht überschritten werden. Im Ergebnis sind Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffimmissionen daher nicht erforderlich.

Zur Abschätzung der Veränderung der Feinstaubbelastung wurde die Berechnung der PM 10-Emmissionen durchgeführt.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt als Fachbehörde hat die Berechnung überprüft und deren Ergebnisse für richtig befunden.

 

Die Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchung sind für die an der St 2240 liegenden Ortslagen von Höhenberg, Karhof und Lippertshofen genauso wie für den unmittelbaren Bereich der neuen Anschlussstelle in den Planfeststellungsunterlagen enthalten

Für den Ortsteil Frickenhofen führen die Berechnungen zu dem Ergebnis, dass zur Einhaltung des Tagesgrenzwertes der Lärmvorsorge eine ca. 640 m lange Lärmschutzwand/wall-Kombination an der Südseite der BAB notwendig ist sowie passive Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung des Nachgrenzwertes ergriffen werden müssen. Die detaillierten Ergebnisse werden bei den jeweiligen betroffenen Bewohnern von Frickenhofen behandelt. In diesem Zusammenhang darf auch auf die Ausführungen unter Ziffer 4.2. Abschnitt II Teil B des Beschlusses verwiesen werden.

 

Die Staatsstraße 2240 verläuft nicht durch die Ortschaft Frickenhofen, sondern seitlich daran vorbei. Die Dorfstraße wird durch den Bau der Anschlussstelle nicht tangiert. Die Staatsstraße ist grundsätzlich dazu bestimmt den überörtlichen Verkehr aufzunehmen. Die zusätzlichen Verkehrsbelastungen im Bereich des Ortsteiles Frickenhofen führen jedoch nicht zu einer Veränderung des Charakters der Staatsstraße. Die neue Anbindung der BAB an die Staatstraße wird nicht zu einer besonderen Gefährdung von Passanten und Kindern beitragen, von einer Steigerung der Kriminalitätsrate ist nicht auszugehen.

 

Hinsichtlich der Einwände bezüglich der landschaftspflegerischen Begleitplanung sowie hinsichtlich der Überprüfung von Auswirkungen auf das Deusmauer Moor far auf die Ausführungen unter Ziffer 4.4 Abschnitt II Teil B des Beschlusses verwiesen werden.

 

Hinsichtlich der Befürchtung einer Gewässergefährdung darf bemerkt werden, dass sämtliche Belange des Gewässerschutzes und der Oberflächenentwässerung anhand der derzeit geltenden technischen Regeln überprüft wurden, die erforderlichen Maßnahmen zur Behandlung von Oberflächenwasser ermittelt und mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Regensburg abgestimmt wurden.

Die Gefährdung von Grund- und Oberflächenwasser, beispielsweise durch eventuelle Gefahrgut-Unfälle, wird durch Sanierung Der BAB-Entwässerung über den Bereich der Anschlussstelle hinaus und der Behandlung der Oberflächenwasser von BAB, Staatsstraße und Verbindungsrampen gemäß den geltenden Gesetzen und einschlägigen Vorschriften Rechnung getragen. Gegenüber den bestehenden Verhältnissen wird durch die Baumaßnahme eine wesentliche Verbesserung hinsichtlich des Boden- und Gewässerschutzes erzielt.

 

Ohne den Bau der Anschlussstelle Frickenhofen fehlen die rechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen. Auf die Ziffer 4.2. Abschnitt II Teil B des Beschlusses darf verwiesen werden.

 

Die Lärmschutzwand wurde gegenüber der ersten Auslegung verlängert und erhöht. Insoweit wurde der Forderung entsprochen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     

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